aus unserer Arbeit

Angeklagt: Ex-EBE-Chef Klaus Kunze steht wegen Veruntreuung vor Gericht

DER SKANDAL BEI DER EBE

Klaus Kunze und das System: Wo eine Hand die andere wäscht

Klaus Kunze soll für drei Jahre ins Gefängnis. Mit dem gestrigen Urteil zog das Landgericht einen vorläufigen Schlussstrich unter den „EBE-Skandal“, der 2013 ans Licht kam, als die WAZ von internen Untersuchungen des privaten Mitgesellschafters der Entsorgungsbetriebe, der Firma Remondis, Wind bekam.

Klaus Kunze saß auf der Anklagebank. Bemerkenswert: In den 21 Prozesstagen ging es auch um ein System. Eines, indem Freundschaftsdienste und Gefälligkeiten selbstverständlich sind, in dem politische Beziehungen gepflegt werden, in der eine Hand die andere wäscht. Im Fall Kunze koste es, was es wolle.

Kunze-Verteidiger: „Anklage juristisch fragwürdig.“

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Der Verteidiger Klaus Kunzes: Rechtsanwalt Nils Holtkamp. (Foto: Christoph Bubbe)
Wir fragten nach bei Kunzes Verteidiger, Rechtsanwalt Nils Holtkamp. Schon in dem vorerwähnten Zeitungsbericht heißt es, dass er sich wundere, dass die Anklage überhaupt zugelassen wurde. „In meinen 21 Berufsjahren habe ich noch nie erlebt, dass bei einer solchen Anzahl von Angeklagten alle Vertreter sämtliche Angeklagten gleichermaßen die Zulässigkeit der Anklage anzweifeln“, sagt Holtkamp auch uns gegenüber. Neben Kunze sitzen fünf weitere Männer auf der Anklagebank – der Mülheimer Schrott-Unternehmer, der ehemalige Betriebsratschef und die beiden Betriebsräte sowie der IT-Berater Hoppensack. „Das einzige, was die Staatsanwaltschaft meinem Mandanten objektiv ankreidet: dass er vermeintlich zu viel Geld für das Unternehmen ausgegeben hat. Aus keinem der vorgeworfenen Tatkomplexe hat er in irgendeiner Weise einen persönlichen Vorteil gezogen.“ Für Holtkamp fehlt in der gesamten Anklage ein entscheidender Teil: der Vorsatz. „Die Anklage geht von der Handlung direkt über in den daraus vermeintlich entstandenen Schaden. Sie geht nicht darauf ein, an welcher Stelle Herr Kunze absichtlich aktiv etwas getan haben soll, um sich persönlich zu bereichern oder ausschließlich zu dem Zweck, dem Unternehmen zu schaden.“

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